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Diese Richtlinie beschreibt die gesetzlichen Pflichten der Spielbank Bad Steben zur Identitätsprüfung und Geldwäscheprävention.

AML-/KYC-Richtlinie der Spielbank Bad Steben

1. Zweck und Geltungsbereich

Diese Richtlinie beschreibt die Maßnahmen, die Spielbank Bad Steben zur Verhinderung von Geldwäsche, Terrorismusfinanzierung und sonstiger Finanzkriminalität im Glücksspielbereich umsetzt. Sie gilt für alle Personen, die ein Spielerkonto eröffnen oder Echtgeldspiele in Anspruch nehmen möchten.

Grundlage dieser Richtlinie sind das deutsche Geldwäschegesetz (GwG), der Glücksspielstaatsvertrag 2021 (GlüStV 2021), die Anforderungen der Gemeinsamen Glücksspielbehörde der Länder (GGL) sowie die einschlägigen EU-Geldwäscherichtlinien (AMLDs). Spielbank Bad Steben ist als Glücksspielanbieter eine verpflichtete Stelle im Sinne des GwG und unterliegt den daraus resultierenden Sorgfalts-, Melde- und Dokumentationspflichten.

2. Begriffsbestimmungen

AML (Anti-Money Laundering) bezeichnet Maßnahmen zur Verhinderung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung.

KYC (Know Your Customer) bezeichnet die Verfahren zur Identifizierung, Verifizierung und laufenden Beurteilung von Kunden sowie deren Risikoprofil.

CDD (Customer Due Diligence) bezeichnet die kundenbezogenen Sorgfaltspflichten, die vor oder bei Aufnahme einer Geschäftsbeziehung anzuwenden sind.

EDD (Enhanced Due Diligence) bezeichnet erweiterte Sorgfaltspflichten, die bei erhöhtem Risiko zur Anwendung kommen.

SAR (Suspicious Activity Report) bezeichnet eine Verdachtsmeldung an die zuständigen Behörden.

3. Identitätsprüfung und Kontoeröffnung

3.1 Pflicht zur Identifizierung

Spielbank Bad Steben ist verpflichtet, jeden Kunden vor Aufnahme des Echtgeldspiels zu identifizieren und zu verifizieren. Anonymes Spielen ist nicht zulässig. Ein Spielerkonto wird erst freigeschaltet, wenn die Identitätsprüfung erfolgreich abgeschlossen wurde.

Im Rahmen der Identifizierung werden insbesondere folgende Angaben erhoben und geprüft:

  • Vollständiger Name
  • Geburtsdatum
  • Wohnanschrift
  • Staatsangehörigkeit

3.2 Akzeptierte Dokumente

Zur Identitätsverifizierung werden folgende amtliche Dokumente akzeptiert:

  • Personalausweis
  • Reisepass
  • Führerschein (sofern behördlich anerkannt)

Zusätzlich kann ein Adressnachweis verlangt werden, zum Beispiel eine aktuelle Versorgerrechnung oder ein Kontoauszug, der nicht älter als drei Monate ist.

3.3 Verfahren zur Verifizierung

Die Verifizierung erfolgt durch digitale Dokumentenprüfung in Verbindung mit einem Selfie- oder Videoident-Verfahren. Spielbank Bad Steben setzt Verfahren ein, die eine zuverlässige Echtheitsprüfung der vorgelegten Dokumente sowie die Übereinstimmung mit der Person des Antragstellers sicherstellen. Biometrische Liveness-Checks können Teil des Verfahrens sein.

3.4 Mindestalter

Das Mindestalter für die Teilnahme an Echtgeldspielen beträgt 18 Jahre. Die Altersverifikation ist Bestandteil des KYC-Prozesses und wird vor der Freischaltung des Spielerkontos durchgeführt.

4. Risikobasierter Ansatz

Spielbank Bad Steben wendet einen risikobasierten Ansatz (Risk-Based Approach) an. Jeder Kunde wird anhand definierter Kriterien einem Risikoniveau zugeordnet:

Risikoniveau - Merkmale - Maßnahmen

  • Niedrig - Standardkunde, keine Auffälligkeiten, bekannte Jurisdiktion - Standard-CDD, laufende Überwachung
  • Mittel - Erhöhte Transaktionsvolumina, ungewöhnliche Muster - Verstärkte Überwachung, gegebenenfalls Nachforderung von Dokumenten
  • Hoch - VIP-Kunden, Hochrisikojurisdiktionen, politisch exponierte Personen (PEP) - Enhanced Due Diligence (EDD), SoF- und SOW-Prüfung

Das Risikoprofil eines Kunden wird regelmäßig überprüft und bei Vorliegen neuer Informationen aktualisiert.

5. Erweiterte Sorgfaltspflichten (EDD)

Bei Kunden mit erhöhtem Risikoprofil, insbesondere bei Hocheinsatzspielern, VIP-Kunden oder politisch exponierten Personen, werden erweiterte Prüfungen durchgeführt. Diese umfassen insbesondere:

  • Source of Funds (SoF): Nachweis der Herkunft der eingesetzten Spielgelder, zum Beispiel durch Gehaltsabrechnungen, Kontoauszüge oder Steuerbescheide.
  • Source of Wealth (SOW): Nachweis des Ursprungs des Gesamtvermögens des Kunden, zum Beispiel durch Unterlagen zu Unternehmensbeteiligungen, Erbschaften oder Immobilienverkäufen.

Die Anforderung dieser Unterlagen kann jederzeit erfolgen, wenn das Transaktionsverhalten oder andere Umstände dies rechtfertigen. Bis zur vollständigen Klärung können Konten eingeschränkt oder gesperrt werden.

6. Schwellenwerte und Meldepflichten

Gemäß EU-Geldwäscherichtlinien gelten für Glücksspielanbieter verstärkte Sorgfaltspflichten ab einem Transaktionswert von 2.000 Euro, unabhängig davon, ob es sich um eine einzelne oder mehrere verknüpfte Transaktionen handelt. Spielbank Bad Steben überwacht Transaktionen kontinuierlich auf das Erreichen oder Überschreiten dieses Schwellenwerts.

Verdächtige Transaktionen oder Verhaltensweisen werden als Suspicious Activity Report (SAR) an die zuständigen deutschen Behörden gemeldet. Kunden werden über eine laufende Verdachtsmeldung nicht informiert, sofern dies gesetzlich untersagt ist.

7. Transaktionsmonitoring

Spielbank Bad Steben überwacht laufend alle Ein- und Auszahlungen sowie das Spielverhalten der Kunden. Dabei werden insbesondere folgende Muster identifiziert und geprüft:

  • Aufsplitten größerer Beträge in mehrere kleinere Transaktionen (Smurfing)
  • Gezieltes Verlieren oder Übertragen von Spielguthaben (Chip-Dumping)
  • Ungewöhnlich häufige oder hohe Transaktionen ohne erkennbaren wirtschaftlichen Hintergrund
  • Nutzung mehrerer Zahlungsmittel oder Konten ohne nachvollziehbaren Grund

Zahlungen auf das Spielerkonto und Auszahlungen an den Kunden erfolgen ausschließlich über Konten und Zahlungsmittel, die auf den Namen des Kontoinhabers lauten. Transaktionen über Dritte sind nicht zulässig.

8. Interne Compliance-Struktur

Spielbank Bad Steben hat einen Geldwäschebeauftragten benannt, der für die Umsetzung und Überwachung dieser Richtlinie verantwortlich ist. Relevante Mitarbeiter werden regelmäßig zu AML- und KYC-Anforderungen geschult. Interne und externe Audits werden in regelmäßigen Abständen durchgeführt, um die Wirksamkeit der eingesetzten Maßnahmen zu überprüfen.

9. Datenschutz und Aufbewahrung

Alle im Rahmen des KYC-Prozesses erhobenen Daten werden gemäß der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) verarbeitet. Der Zugriff auf Kundendaten ist auf autorisierte Mitarbeiter beschränkt. Spielbank Bad Steben setzt technische und organisatorische Maßnahmen zum Schutz dieser Daten ein.

KYC-Unterlagen und Transaktionsaufzeichnungen werden für einen Zeitraum von mindestens fünf Jahren aufbewahrt, gerechnet ab dem Ende der Geschäftsbeziehung oder dem Zeitpunkt der jeweiligen Transaktion. Nach Ablauf der gesetzlichen Aufbewahrungsfrist werden die Daten gelöscht.

10. Konsequenzen bei Nichterfüllung

Spielbank Bad Steben ist berechtigt, ein Spielerkonto zu sperren, einzuschränken oder zu schließen, wenn ein Kunde die angeforderten Identifikations- oder Verifikationsunterlagen nicht fristgerecht vorlegt, wenn Verdacht auf Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung besteht oder wenn die Herkunft der eingesetzten Mittel nicht nachgewiesen werden kann. In diesen Fällen können Auszahlungen bis zur Klärung des Sachverhalts zurückgehalten werden.

11. Änderungen dieser Richtlinie

Spielbank Bad Steben behält sich vor, diese Richtlinie jederzeit anzupassen, um geänderten gesetzlichen Anforderungen oder regulatorischen Vorgaben zu entsprechen. Wesentliche Änderungen werden den Kunden in geeigneter Form mitgeteilt. Die jeweils aktuelle Fassung dieser Richtlinie ist auf der Website von Spielbank Bad Steben abrufbar.